Der Ortschaftsrat Kleinnaundorf ist weiterhin für die bestehende Vorfahrtsregelung an der Hopfenblüte. Dies erklärte auch Ortsvorsteher Thomas Käfer bei der Stadtratssitzung im Februar, wie dem folgenden Artikel der Sächsischen Zeitung zu entnehmen ist.
Die während der Sanierungsmaßnahmen der Potschappler Straße geänderte Vorfahrtsregelung hat die Probleme aufgezeigt. Staus auf der Karlsruher Straße standen täglich auf der Tagesordnung und eine starke Zunahme der Verkehrsunfälle im Kreuzungsbereich waren die Folge. Dazu kommt ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Ortschaft Kleinnaundorf weil die Kohlenstraße an der Kreuzung Hopfenblüte die Einmündung ist, die allen anderen Straßen Vorfahrt zu gewähren hat und die Verkehrsteilnehmer somit als Letztes fahren durften. In Kleinnaundorf ist die Infrastruktur dafür nicht ausgelegt. Enge Straßen zwingen die Verkehrsteilnehmer zwar zur vorsichtigen Fahrweise. Die abgesenkten Gehwege laden aber zum Überfahren mit unverminderter Geschwindigkeit am Gegenverkehr vorbei regelrecht ein. Die Gehwege sind mit 1,50m Breite schon auf dem zulässigen Minimum. Wohin soll also der Fußgänger noch flüchten, wenn ihm der Autofahrer entgegenkommt? Die Sperrung für den Durchgangsverkehr lehnt die Verkehrsbehörde für die Ortschaft ab. Sollte die Änderung der Vorfahrtsregelung aber kommen, muss für Kleinnaundorf eine entsprechende Regelung her. Diese steht aber nicht in Aussicht. Daher befürwortet der Ortschaftsrat Kleinnaundorf die zurzeit bestehende Vorfahrtsregelung an der Hopfenblüte zur Erhaltung der Sicherheit der Bürger und Schüler in Kleinnaundorf.