Anliegerpflichten zum Winterdienst in Freital Der Winter hat seine ersten Vorboten ausgesandt. Die Stadt Freital nimmt das zum Anlass, auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen: Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden im Rahmen der Straßenreinigungssatzung geregelt. Bestimmte Pflichten sind dabei auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke (Verpflichtete) übertragen. Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten…