Zu Beginn der Winterperiode informiert die Stadtverwaltung über die Organisation des Straßenwinterdienstes in Freital und darüber, welche Strecken entsprechend der Straßenreinigungssatzung im Winter regelmäßig von Schnee beräumt und gestreut werden.
Das Straßennetz der Stadt für den Straßenwinterdienst ist in ein betreutes – nach den Dringlichkeitsstufen I und II untergliedertes – Hauptnetz sowie in ein unbetreutes Nebennetz eingeteilt. Das betreute Netz umfasst rund 90 Kilometer Straßen und damit die Hälfte des gesamten Netzes. Vorrang haben vor allem Hauptverkehrsadern, Straßen mit Buslinienverkehr und Hauptzufahrtsstraßen. Der Winterdienst wird von der städtischen Straßenmeisterei und der Firma Hent Transporte aus Kesselsdorf durchgeführt. Im Salzlager der städtischen Straßenmeisterei sind für den Straßenwinterdienst 100 Tonnen gebunkert. Weitere 700 Tonnen können vertraglich gebunden kurzfristig abgerufen werden.
Einsatzzeiten für die Durchführung des Winterdienstes im Schichtsystem sind Montag bis Freitag von 4.00 bis 20.30 Uhr. In der übrigen Zeit sowie an Wochenend- und Feiertagen besteht lediglich ein eingeschränkter Straßenwinterdienst bei extremen Witterungsbedingungen. Für den Einsatz der Winterdienstfahrzeuge wurden sieben verschiedene Räumrouten festgelegt. Um die Fahrzeuge optimal auszulasten, werden ringförmige Fahrtrouten gefahren, in denen Straßen verschiedener Dringlichkeit enthalten sind. Winterdienstleistungen auf ausgewählten Straßen des Nebennetzes können nur nach Eintritt extremer Winterereignisse – und wenn das Hauptnetz vollständig befahrbar ist – erfolgen.
An sensiblen Straßenabschnitten werden Streusand-Selbsthilfeboxen aufgestellt. Das sind insgesamt knapp 90 Boxen im Stadtgebiet. Das Streumaterial ist ausschließlich für Notfälle zu verwenden, wenn Fahrzeuge wegrutschen oder an Kreuzungen und Einmündungen Schnee- oder Eisglätte vorherrscht. Der Einsatz für das Streuen der Gehwegbereiche als Anliegerpflicht ist untersagt. Illegale Entnahmen dürfen – schon im Interesse derjenigen, die tatsächlich in Gefahr kommen – nicht erfolgen.
Die Stadtverwaltung möchte außerdem an die Kraftfahrer appellieren, sich auf winterliche Straßenverhältnisse einzustellen, Fahrten lieber ein paar Minuten früher zu starten, generell vorsichtig zu fahren und die richtige Winterausrüstung zu benutzen. Kein Verkehrsteilnehmer kann erwarten, alle Straßen zu jedem Zeitpunkt in einem freien Zustand vorzufinden. Auch der Winterdienst ist in Extremsituationen mit den gleichen Verkehrsbehinderungen konfrontiert und stößt bei Eisregen, starken Schneeverwehungen oder extremen Schneefällen an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Gerade bei derartigen Ereignissen sollte sich jeder Fahrzeugführer kritisch hinterfragen, ob Fahrten wirklich dringend notwendig sind.
Weitere Informationen unter: www.freital.de/Wirtschaft/Ver-Entsorgung/Stadtreinigung
Straßen mit Dringlichkeitsstufe I (wichtige Hauptverbindungsstraßen in Freital):
An der Winzerei – Verbindungsstraße zwischen Freital und Pesterwitz, Burgker Straße, Carl-Thieme-Straße, Coschützer Straße, Dresdner Straße, Glück-Auf-Straße zwischen Moritz-Fernbacher-Straße und Oppelstraße, Hauptstraße Weißig, Höckendorfer Straße bis Busschleife, Hüttenstraße, Kesselsdorfer Straße, Kleinnaundorfer Straße, Kohlsdorfer Straße zwischen Burgwartstraße und Ortsausgang, Lutherstraße, Moritz-Fernbacher-Straße, Oppelstraße, Poisentalstraße, Rabenauer Straße, Somsdorfer Straße, Steigerstraße, Südstraße, Tharandter Straße, Weißiger Straße, Wilsdruffer Straße, Zur Jakobuskirche.
Dringlichkeitsstufe II (Zubringer zu den wichtigsten Verkehrsadern, untergeordnete Straßen mit erhöhtem Anliegerverkehr)
Am Dorfplatz (Buslinie), Am Glaswerk, Am Heizhaus, Am Hexenberg, Am Jochhöh, Am Krähenhügel, Am Pfaffengrund zwischen Südstraße und Buswendeplatz, Am Pfarrgarten, Am Stieglitzberg, An der Kleinbahn zwischen Hainsberger Straße und Schwimmhalle inklusive Buswendeschleife, Auenstraße, Bahnhofstraße, Bannewitzer Straße, Bergstraße zwischen Südstraße und Opitzer Straße, Breite Straße, Bürgerstraße zwischen Wehrstraße und Dresdner Straße, Burgwartstraße, Dölzschener Straße, Dorfplatz Pesterwitz, Dorfstraße (Buswendeschleife Saalhausen), Elbtalblick, Freitaler Straße einschließlich Buswendeschleife, Gerhart-Hauptmann-Straße, Gitterseer Straße, Gorbitzer Straße, Güterstraße, Hainsberger Straße, Hirschbergstraße zwischen Südstraße und Weinbergstraße, Jägerstraße zwischen Oststraße und Straßenende, Kirchstraße zwischen Rabenauer Straße und Tulpenstraße, Kohlenstraße, Krönertstraße, Ludwig-Richter-Straße, Leisnitz, Leßkestraße, Niederhäslicher Straße ab Am Stieglitzberg bis Am Dorfplatz, Niederhäslicher Straße von Am Stieglitzberg bis Wartburgstraße, Oberhermsdorfer Straße, Obernaundorfer Straße, Oberpesterwitzer Straße, Oberstraße, Opitzer Straße, Oststraße, Otto-Dix-Straße, Pennricher Straße, Pesterwitzer Straße, Poststraße, Richard-Wagner-Straße, Rotkopf-Görg-Straße, Saalhausener Straße, Schachtstraße mit Haldeneinfahrt, Straße der Stahlwerker, Tulpenstraße, Überfahrt FFW Zauckerode, Umfahrung Gewerbegebiet Wilsdruffer Straße (Tankstelle), Unterstraße, Wartburgstraße, Wehrstraße zwischen Bürgerstraße und Dresdner Straße, Weinbergstraße, Wigardstraße, Wilhelm-Müller-Straße zwischen Rudeltstraße und Am Stieglitzberg, Wurgwitzer Straße, Zauckeroder Straße, Zöllmener Straße, Zschiedge, Zur Quäne zwischen Oberstraße und Buswendeplatz, Zum Weinberg.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Wer ist verantwortlich für die Strasse vom Anfang Freitaler Strasse über Sparkasse Pesterwitz weiter Richtung
Pflegeheim.Schöne Ausicht.
Dort ist es zu jederzeit sehr glatt.
Danke für eine Antwort.
Bitte eine Anfrage an das Ordnungsamt Freital (ordnung@freital.de) stellen. Kleinnaundorf kann dazu keine Auskünfte erteilen, da sich die Straße nicht auf unserer Gemarkung befindet. Wir bitten um Verständnis.