Schulanmeldungen für das Schuljahr 2023/2024
Für alle Kinder, welche im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 geboren sind, finden im September 2022 die Schulanmeldungen statt. Für diese Kinder besteht Schulpflicht nach dem Sächsischen Schulgesetz. Kinder, die nach diesem Zeitraum geboren sind, aber bis spätestens 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden und sind dann auf Grund der Anmeldung schulpflichtig.
Die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2023/2024 finden in allen Freitaler Grundschulen am Dienstag, dem 13. September 2022 und Donnerstag, dem 15. September 2022, jeweils in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr statt.
Zur Schulanmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des beziehungsweise der Sorgeberechtigten vorzulegen. Das Schulanmeldeformular ist im Internet unter www.freital.de im Bereich Onlineservice der Stadtverwaltung zu finden – beziehungsweise zum Ausfüllen vor Ort in der jeweiligen Grundschule oder vorab in der Kindertagesstätte zu erhalten.
Mit der Satzung vom 11. Juni 2012 ist seit dem Schuljahr 2013/2014 nur noch ein Grundschulbezirk in der Großen Kreisstadt Freital gültig. Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten besteht demnach die freie Schulwahl. In Freital gibt es sieben städtische Einrichtungen. Das sind die Grundschulen „Am Albertschacht“ in Wurgwitz, „Glückauf“ Zauckerode, Pesterwitz, „Ludwig-Richter“ in Birkigt, „G. E. Lessing“ in Potschappel, Poisental und „Geschwister Scholl“ in Hainsberg.