Information der Großen Kreisstadt Freital
Im Zusammenhang mit der Schließung der Kindereinrichtungen (Allgemeinverfügungen der Landesregierung) informieren die Träger der Freitaler Kindereinrichtungen über die derzeitige Situation.
Die zurzeit angebotene Notbetreuung weitet sich immer mehr auf. Derzeit wird fast ein Drittel aller Kinder im Rahmen dieser Notbetreuung in den Kinderkrippen und Kindergärten betreut. Lediglich die Tagespflegepersonen (Tagesmütter und -väter) bieten seit dem 4. Mai 2020 bereits wieder eine Regelbetreuung an. Der Notbetrieb der Kindertageseinrichtungen bleibt entsprechend der gültigen Allgemeinverfügungen bestehen. Der Anspruch gilt, wenn zwei Elternteile, in Ausnahmen auch ein Elternteil, in einem der vom Freistaat festgelegten systemrelevanten Berufe tätig ist. Eine Liste ist dazu unter www.freital.de/coronavirus zu finden. Die Tätigkeit ist mit einem vom Arbeitgeber unterschriebenen Formular nachzuweisen.
Bei den Eltern gibt es derzeit viele Fragen, auch bezüglich der Elternbeitragszahlungen. Die Kommunen und der Freistaat haben sich darauf verständigt, dass die Elternbeiträge für den Zeitraum 18. März bis 17. April 2020 generell durch den Freistaat finanziert werden. Darüber hinaus sind bis zum 24. Mai 2020 lediglich Eltern von der Zahlung der Elternbeiträge befreit, welche keine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Da in der Corona-Zeit von keinem Träger Elternbeiträge erhoben worden sind, werden individuelle Korrekturberechnungen für die Monate März bis Mai 2020 entsprechend der Zusagen der Landesregierung notwendig. Dies bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand bezüglich der Berechnung und Dokumentation.
Aus diesem Grunde wurde gemeinsam entschieden, nach April den Einzug der Elternbeiträge auch für den Monat Mai auszusetzen. Damit entstehen bei den Familien keine Überzahlungen. Ab dem Monat Juni 2020 wird der Einzug der Elternbeiträge in gewohntem Umfang wieder erfolgen.
In den folgenden Monaten werden die Träger die individuell fälligen Beiträge berechnen und gemeinsam mit den Eltern den Einzug oder gegebenenfalls eine Erstattung regeln. Jeder Träger wird unaufgefordert die Eltern informieren. Die Träger bitten um das Verständnis der Beteiligten, da mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Konstellationen/Einzelfällen zu rechnen ist.
Der Freistaat Sachsen plant im Übrigen, die Kitas und Horte ab 18. Mai 2020 wieder für alle Kinder und Schüler zugänglich zu machen. Eine entsprechende Verfügung wird im Laufe dieser Woche erwartet. Die Träger bereiten sich bereits jetzt auf die auf die Wiederöffnung und die Einhaltung entsprechender Regelungen und Hyginemaßnahmen vor.
Für Fragen zur Kindernotbetreuung steht in Freital weiterhin ein Info Telefon unter 0351 6476-524 von Montag bis Feitag 8.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung.
Hintergrundinformation
In Freital gibt es insgesamt 15 Einrichtungen mit Krippen, Kindergärten und Horten in städtischer Trägerschaft, acht Einrichtungen von sechs freien Trägern mit Krippen und Kindergärten sowie 25 Tagesmütter beziehungsweise -väter mit Betreuungsangeboten für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Zu den freien Trägern gehören der A//S Verein für Arbeitsförderung und Selbsthilfe e. V., die Diakonie Dippoldiswalde – Diakonisches Werk im Kirchenbezirk e. V., die DRK – Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pesterwitz, der Lebensbaum e. V. und die Pflegedienst Ina Feist GmbH.
Die Horteinrichtungen der sieben städtischen Grundschulen sind entweder im Schulgebäude, in Kindertageseinrichtungen oder in separaten Gebäuden untergebracht. Alle Schulhorte befinden sich in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Freital.